Müssen wir die Mitarbeiterin anmelden?

Nein. Das ist einer Ihrer Vorteile. Die Mitarbeiterin ist bei uns angestellt und bei den entsprechenden Behörden angemeldet. Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag ab und begleichen Ihre Monatsrechnung bei uns. Vergleichbar mit einem Kaufvertrag. Weitere Verpflichtungen entfallen für Sie.